Das Coronavirus und der Bechterew – was tun?

Die SVMB erhält zurzeit vermehrt Anfragen von Bechterew-Betroffenen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gelten für diese Personen die gleichen Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung.

Zuletzt aktualisiert am 7. November 2022

Risiko für Bechterew-Betroffene?

Die Erkrankung Morbus Bechterew an sich führt gemäss heutiger Datenlage nicht zu einem erhöhten COVID-19-Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko. Zur Risikogruppe gehören Bechterew-Betroffene, welche eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: Alter >65 Jahre; Einnahme von Immunsuppressiva (insbesondere TNF-Hemmer und Interleukin-17-Hemmer), Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2, chronische Atemwegserkrankungen*, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs.

*Emphysem, COPD, Lungenfibrose und Asthma, das unter Therapie mit Inhalativa in mittlerer Dosierung in Ruhe und Belastung nicht symptomfrei ist (chronische Bronchitis gehört z.B. nicht dazu)

Informationen betreffend medikamentöse Therapien

NSAR

Es gibt aktuell keine Evidenz dafür, NSAR inklusive Ibuprofen prophylaktisch abzusetzen. Im Gegenteil ist zu erwarten, dass dann Schmerzexazerbationen auftreten, die zu vermehrten Arztbesuchen führen, bei einem bereits überlasteten Gesundheitssystem. Wir empfehlen daher, NSAR inklusive Ibuprofen nicht abzusetzen.

NSAR bei Verdacht auf oder bei bestätigter COVID-19-Infektion:
Bei Verdacht oder bestätigter COVID-19-Infektion sollten wegen der nicht ganz eindeutigen Datenlage primär andere fiebersenkende Medikamente eingesetzt werden. Eine vorbestehende Behandlung mit NSAR kann durch andere Analgetika ersetzt werden.

Immunsuppressive Medikamente

Derzeit gibt es keine allgemein gültigen Hinweise, die angesichts der Ausbreitung des Coronavirus zum Absetzen aller immunsuppressiven Medikamente raten lassen. Nehmen Sie also Ihre antirheumatischen Medikamente bis auf weiteres unverändert weiter ein. Im Einzelfall mag aber Ihr behandelnder Rheumatologe oder Hausarzt zu einer individuell anderen Einschätzung von Nutzen und Risiken Ihrer Behandlung kommen und die Behandlung zumindest vorübergehend aussetzen wollen. In dem Fall folgen Sie bitte den individuell getroffenen Anweisungen. Sollte jedoch unter immunsuppressiver Behandlung der Verdacht auf eine aktive Infektion mit dem Coronavirus aufkommen (Erkältungssymptome mit Husten oder Atembeschwerden und/oder Fieber ≥ 38ºC), sollte nach telefonischer Anmeldung eine Testung auf Corona-Virus beim Hausarzt oder dem nächstliegenden Spital erfolgen. In einer solchen Situation müsste auch nach Absprache mit dem behandelnden Arzt eine Pause des Immunsuppressivums diskutiert werden.

Spezielle Vorsichtsmassnahmen für immunsupprimierte Patienten

Die Therapie mit Immunsuppressiva sollte nach jetzigem Stand NICHT vorsorglich unterbrochen werden, da der Schaden einer möglichen Aktivierung der Krankheit bei Unterbruch überwiegt.

Impfungen

Erfahren Sie in diesem Video-Interview, weshalb eine Covid-19-Impfung empfohlen wird und ob für Betroffene dabei ein erhöhtes Risiko besteht.

Weitere Informationen zum Thema Impfungen finden Sie hier.

Massnahmen von bechterew.ch

Die Lage kann sich laufend ändern und die SVMB bemüht sich, Sie über Änderungen zu informieren. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus finden Sie zudem auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG.

Referat «Bechterew und Covid-19»

Referat von Prof. Dr. med. Adrian Ciurea anlässlich des Schweizerischen Bechterew-Treffens 2020.


Bei dringenden Fragen kontaktieren Sie bitte die Hotline des Bundesamts für Gesundheit BAG (+41 58 463 00 00).


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