In der Schweiz kann die Grundversicherung bis Ende November gekündigt oder angepasst werden. Die Mitteilung muss bis dahin bei der Kasse eingegangen sein. Das gilt auch für eine Senkung der Franchise, eine Erhöhung kann bis 31. Dezember mitgeteilt werden. Wer häufig medizinische Leistungen nutzt, für den ist in der Regel eine tiefere Franchise sinnvoll. Bei sehr wenigen Arztbesuchen kann eine höhere Franchise sinnvoll sein. Deshalb lohnt sich ein prüfender Blick auf die eigene Situation. Aktuell gibt es Diskussionen über eine Erhöhung der Mindestfranchise, was die finanziellen Belastungen für Bechterew-Betroffene zusätzlich steigern könnte. Deshalb lohnt es sich, informiert zu bleiben und rechtzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
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